Satzung und Ordnungen

Satzung

Derzeit arbeiten wir an einer aktualisierten Satzung, die sich an der Fassung von 2009 orientieren wird.
Satzung, 2009 (pdf)

Ruderordnung

1. Geltungsbereich

Diese Ruderordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste des Rendsburger Rudervereins, sowie für Ruderriegen und Betriebssportgruppen.

2. Zuständigkeiten

Zuständig für den Ruder- und Trainingsbetrieb sind der 1. Vorsitzende sowie die Trainer.

3. Fahrtenbuch

Vor Antritt der Fahrt ist diese ins Fahrtenbuch einzutragen, der Obmann ist durch Unterstreichen des Namens kenntlich zu machen. Nach Beendigung der Fahrt ist der Eintrag zu vervollständigen. Den Anweisungen des Obmanns ist Folge zu leisten.

4. Bootsschäden

Schäden am Boot und Zubehör sind im Fahrtenbuch in der Spalte Bemerkungen einzutragen. Während der Fahrt aufgetretene Schäden sind mit dem Vermerk „nach Abfahrt“ zu versehen. Die Mannschaft muß dem Bootswart zur Reparaturhilfe zur Verfügung stehen. Für fahrlässig verschuldete Schäden besteht Ersatzpflicht.
Bei großen Schäden und bei Unfällen ist der 1.Vorsitzende unverzüglich und schriftlich über Schäden bzw. Unfallhergang zu benachrichtigen.

5. Bootsbenutzung

Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können.
Alle Boote sollen nur mit dazugehöriger Ausrüstung auf Fahrt gehen.
Die am Fahrtenbuch aushängende Bootsbenutzungsordnung ist zu beachten, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des 1.Vorsitzenden oder der Trainer.
Zu fest anstehenden Ruderterminen müssen alle Boote zur Verfügung stehen. Reservierungen für Wanderfahrten bzw. Tagesfahrten müssen vom 1.Vorsitzenden oder den Trainern genehmigt werden.
Boote und Zubehör sind nach Beendigung der Fahrt zu reinigen und an ihre Plätze zurückzulegen und dort ordnungsgemäß zu lagern: z. B. Bugspitze voran in die Halle.

6. Fahrtregeln

Rudersportboote betreffende Abschnitte in der Schifffahrtsstraßenordnung sind Bestandteil dieser Ruderordnung ohne ausdrücklich erwähnt zu werden.
Bei zu erwartenden Gewittern, Nebel oder schwerem Wetter ist die Fahrt nicht anzutreten, bzw. abzubrechen und das Boot sachgemäß zu lagern.
Fahrten bei Dunkelheit (Beginn ist Sonnenuntergang) dürfen nur mit erfahrenen Obleuten in gesteuerten Booten durchgeführt werden. Eine vorschriftsmäßige Beleuchtung ist einzusetzen. Bei Eisgang ist das Rudern untersagt.

7. Kleiderordnung

Bei offiziellen Vereinsveranstaltungen (Anrudern, Abrudern, Interne Regatta,…) sollte Vereinskleidung getragen werden.

Rendsburg, Juni 2012
Achim Czesnat, 1. Vorsitzender

Ruderordnung, 2012 (pdf)

Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste des Rendsburger Rudervereins, sowie für Ruderriegen und Betriebssportgruppen.

Jeder ist verpflichtet, für Ordnung im Haus und auf dem Bootshausgelände Sorge zu tragen.

Beim Verlassen des Bootshauses – auch zum Rudern – ist das Licht zu löschen und sind die Türen abzuschließen.

Im Winter hat die letzte Gruppe die Heizkörperthermostate auf „1“ zu stellen und sich davon zu überzeugen, dass alle Lampen (innen und außen) gelöscht sind.

Nach jedem Training im Kraftraum muß dieser ordnungsgemäß aufgeräumt hinterlassen werden.

Für Kraftraum- und Küchenbenutzung gibt es jeweils ein Tagebuch. Hier hat sich jede Gruppe nach Benutzung einzutragen.

Rendsburg, Juni 2012
Achim Czesnat, 1. Vorsitzender

Hausordnung, 2012 (pdf)

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